BERATUNG, MODERATION & VERWALTUNG FÜR AUFTRAGGEBERGEMEINSCHAFTEN NEUER WOHNFORMEN

Beratung und Moderation

  • Begleitung in der Aufbauphase
  • Beratung der Gesellschafter in Fragen der Auftraggebergemeinschaft
  • Beratung zu Kosten und Refinanzierungsmöglichkeiten für Betreuung, Hauswirtschaft und Pflege
  • Beratung zur Zusammenarbeit von Angehörigen und ambulantem Dienst
  • Beratung und Vermittlung von Interessenten für die Wohngemeinschaften
  • Moderation der regelmäßigen Gesellschafterversammlungen
  • Unterstützung in Gesprächen mit Dienstleistern und Wohnungsunternehmen
  • Moderation im Konfliktfall zwischen Auftraggebergemeinschaft, ambulantem Dienst und Wohnungsunternehmen

Verwaltung

  • Einrichtung und Betrieb von Geschäftskonten für die Auftraggebergemeinschaft (zum Beispiel für Miete, Wirtschaftsgeld und Personalkosten)
  • Einzug der Gesellschafterbeiträge
  • Überwachung der Zahlungen der Gesellschafter
  • Auszahlung des Wirtschaftsgeldes an den ambulanten Dienst und Überwachung der Verwendung
  • Zahlungsverkehr der Auftraggebergemeinschaft (zum Beispiel Miete, Energie, Telefon, Einzelaufträge)
  • Einfache Buchführung und Jahresabschluss
  • Abwicklung des Haushaltsscheckverfahrens (Minijob) für Personal der Auftraggebergemeinschaft (zum Beispiel Reinigungskraft)
  • Abrechnung der Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
  • Überwachung der Formalitäten beim Einzug (zum Beispiel Wohnberechtigungsschein, Vertretungsvollmachten)
  • Mietverwaltung (zum Beispiel Verteilen der Kosten aus dem Gesamtmietvertrag auf die einzelnen Gesellschafter, Mietbescheinigungen, Kautionsabwicklung)