BERATUNG, MODERATION & VERWALTUNG FÜR AUFTRAGGEBERGEMEINSCHAFTEN NEUER WOHNFORMEN

Beratung und Moderation
- Begleitung in der Aufbauphase
- Beratung der Gesellschafter in Fragen der Auftraggebergemeinschaft
- Beratung zu Kosten und Refinanzierungsmöglichkeiten für Betreuung, Hauswirtschaft und Pflege
- Beratung zur Zusammenarbeit von Angehörigen und ambulantem Dienst
- Beratung und Vermittlung von Interessenten für die Wohngemeinschaften
- Moderation der regelmäßigen Gesellschafterversammlungen
- Unterstützung in Gesprächen mit Dienstleistern und Wohnungsunternehmen
- Moderation im Konfliktfall zwischen Auftraggebergemeinschaft, ambulantem Dienst und Wohnungsunternehmen

Verwaltung
- Einrichtung und Betrieb von Geschäftskonten für die Auftraggebergemeinschaft (zum Beispiel für Miete, Wirtschaftsgeld und Personalkosten)
- Einzug der Gesellschafterbeiträge
- Überwachung der Zahlungen der Gesellschafter
- Auszahlung des Wirtschaftsgeldes an den ambulanten Dienst und Überwachung der Verwendung
- Zahlungsverkehr der Auftraggebergemeinschaft (zum Beispiel Miete, Energie, Telefon, Einzelaufträge)
- Einfache Buchführung und Jahresabschluss
- Abwicklung des Haushaltsscheckverfahrens (Minijob) für Personal der Auftraggebergemeinschaft (zum Beispiel Reinigungskraft)
- Abrechnung der Mittel der Verhinderungspflege gemäß § 39 SGB XI
- Überwachung der Formalitäten beim Einzug (zum Beispiel Wohnberechtigungsschein, Vertretungsvollmachten)
- Mietverwaltung (zum Beispiel Verteilen der Kosten aus dem Gesamtmietvertrag auf die einzelnen Gesellschafter, Mietbescheinigungen, Kautionsabwicklung)