DER WEG IN DIE WOHNGEMEINSCHAFT

Einige Überlegungen vorab:

Bevor Sie sich mit Ihrem Angehörigen für einen Platz in der Wohngemeinschaft bewerben, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • In der selbstverantworteten Wohngemeinschaft sind die Angehörigen in allen Bereichen beteiligt und tragen maßgeblich zur Qualität der Wohngemeinschaft bei. Dazu gehören zum Beispiel die regelmäßige Teilnahme an den GbR-Versammlungen und die Übernahme verschiedener Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der WG. Das erfordert Zeit und persönliches Engagement. Sind Sie bereit und in der Lage, diese Zeit zu investieren?
  • Die WG lebt von Ideen, Engagement und manchmal auch Improvisation. Haben Sie Spaß daran Ideen zu entwickeln, mit anderen gemeinsam kreative und unkonventionelle Lösungen zu entwickeln und anzupacken?
  • Die Zusammenarbeit in der Angehörigengruppe erfordert oft Geduld, Toleranz und Kompromissbereitschaft. Bringen Sie diese Eigenschaften mit?

Wenn Sie alle Fragen eindeutig mit „Ja“ beantworten können, kann die selbstverantwortete Wohngemeinschaft das richtige Konzept für Sie und Ihren Angehörigen sein. Wenn nicht, ist vielleicht eine andere Wohnform besser geeignet.

Rufen Sie uns an

Wenn Sie sich für einen Platz in einer Wohngemeinschaft interessieren, führt der Weg in den meisten Fällen über die Wohnkonzepte Schneider gGmbH. Im Erstgespräch klären wir, welche Wohngemeinschaften für Sie bzw. Ihren Angehörigen in Frage kommen, beantworten erste Fragen und nehmen Ihre Kontaktdaten auf.

Wenn ein Platz frei ist

Wenn in einer oder mehreren in Frage kommenden Wohngemeinschaften gerade ein Platz frei ist, werden Ihre Kontaktdaten an den jeweiligen Ansprechpartner der Wohngemeinschaft weitergegeben und Sie erhalten eine Übersicht mit weiteren Informationen zu der speziellen Wohngemeinschaft. Die Ansprechpartner der Wohngemeinschaft nehmen dann Kontakt zu Ihnen auf.

Wenn kein Platz frei ist

Wenn zurzeit in keiner der gewünschten Wohngemeinschaften ein Platz frei ist, werden Ihre Daten in die allgemeine Interessentenliste aufgenommen. Sobald in einer Wohngemeinschaft ein Platz frei wird, erhalten die Ansprechpartner der Wohngemeinschaft Ihre Daten und nehmen dann Kontakt auf.

Wer wird aufgenommen?

Für die Wohngemeinschaften gibt es keine Wartelisten, die der Reihe nach abgearbeitet werden. Entscheidungsgrundlage für eine Aufnahme in die Wohngemeinschaft ist nicht die Wartezeit eines Interessenten, sondern die Eignung des Bewerbers für die Wohngemeinschaft. Dabei werden auch das Engagement der Angehörigen sowie Persönlichkeit und Unterstützungsbedarf des Interessenten in die Überlegungen einbezogen.

Besichtigung

Beim ersten Kontakt zur Wohngemeinschaft vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin und sehen sich die Wohngemeinschaft in Ruhe an. In vielen Wohngemeinschaften ist zudem ein Hospitationstag üblich, an dem der Interessent selbst das Leben in der Wohngemeinschaft kennenlernt. In den meisten Wohngemeinschaften ist eine Besichtigung nur möglich, wenn ein Platz frei ist.

Alles passt, was dann?

Wenn es Ihnen und Ihrem Angehörigen in der Wohngemeinschaft gefällt, beantragen Sie für Ihren Angehörigen die Aufnahme in die GbR. Die GbR entscheidet über die Aufnahme. Mit der Aufnahme in die GbR tritt ihr Angehöriger der Satzung der GbR und der Rahmenvereinbarung mit dem Pflegedienst bei. Er verpflichtet sich, allen damit verbundenen Verpflichtungen nachzukommen. Mit dem Pflegedienst werden zusätzlich individuelle Betreuungs- und Pflegeverträge abgeschlossen.